Pflegebeitrag - Selbstbehalt


Bei Inanspruchnahme der Mobilen Hauskrankenpflege bitten wir um einen Pflegebeitrag, der nach den Aufzeichnungen des Pflegefachpersonals dem Patienten monatlich übermittelt und vorgeschrieben wird. Dieser Selbstbehalt entspricht nur ca. 25 % der tatsächlichen Kosten.