Spendenabsetzbarkeit


Spenden für den Krankenpflegeverein sind steuerlich absetzbar!

  

Was wird als Spende anerkannt?

-  Spenden

-  Gedenkspenden 

 

Nicht als Spende gelten:

-  Mitgliedsbeitrag

-  Pflegebeitrag (Selbstbehalt für geleistete Pflegetätigkeit)

-  Abrechnungen des Mobilen Hilfsdienstes 

  

Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 1.1.2017 neu geregelt.
Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und automatisch in Ihre (Arbeiternehmer/innen) Veranlagung übernommen.

 

Die von Ihnen geleisteten Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben.

 

Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens (und Ihre Vornamen!) mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

 

 

Wenn Sie genau nachlesen möchten, hier die Information des Bundesministeriums für Finanzen:  Spendenabsetzbarkeit